Übersicht
Rechtliches
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB's)
§1 Anmeldung
Durch die schriftliche Anmeldung meldet sich der/die TeilnehmerIn selbst an und erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen ihm und der KISA AKADEMIE GmbH verbindlich an.
Gleichzeitig bestätigt der/die TeilnehmerIn durch seine Anmeldung, dass seiner/ihrer Teilnahme am vereinbarten Kurs keine gesundheitlichen oder geistigen Beeinträchtigungen im Wege stehen. Preise entnehmen Sie bitte der Seite 1 des Vertrages.
PrivatzahlerInnen können in Raten zahlen. Bei Ratenzahlungen sind einmalige Gebühren fällig, bei 3 Raten 90,00 EUR, bei bis zu 7 Raten 180,00 EUR.
Für PrivatzahlerInnen werden die Kursgebühren mit Anmeldung und Unterschrift fällig. Der/Die private TeilnehmerIn kann mit der Akademie eine Ratenzahlung vereinbaren, sofern der/die TeilnehmerIn eine/n Bürgin/Bürgen vorweisen kann. Bei einer Ratenzahlungsvereinbarung sind jedoch in jedem Falle bei der Anmeldung Vorauszahlungen fällig, die individuell abgesprochen werden können.
§ 2 Rücktritt & Kündigung
1. Allen Teilnehmenden, die mit Bildungsgutscheinen nach SGB III gefördert werden, wird ein kostenloses Rücktrittsrecht im TeilnehmerInnenvertrag eingeräumt. Das Rücktrittsrecht wird insbesondere bei der Arbeitsaufnahme oder wenn keine Förderung nach dem SGB III erfolgt gewährt. Zusätzlich wird ein kostenloses Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss bis längstens zum Maßnahmebeginn eingeräumt.
2. Eine Kündigung durch beide Parteien während des Kurses wird beidseitig ausgeschlossen. Ausgenommen sind außerordentliche Vorfälle wie Straftaten des/der Teilnehmers/Teilnehmerin. Der/Die TeilnehmerIn verzichtet unwiderruflich auf die Geltendmachung seines Kündigungsrechts.
3. Eine Kündigung bedarf der schriftlichen Form, eines Grundes und gegebenenfalls eines Nachweises.
§ 3 Kursgebühren
In den Kursgebühren sind sämtliche Kosten, wie Lernmittel, Lehrmaterial, Schreibutensilien und Prüfungsgebühren enthalten.
Die KISA AKADEMIE behält sich vor, Kosten für Zertifikate in englischer Sprache, mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR zu berechnen.
§ 4 Leistungen der KISA AKADEMIE GmbH
1. Die Akademie verpflichtet sich zur Erfüllung der unter der Bezeichnung Kursprogramm/ Kursplan bezifferten oder erklärten Leistungsinhalte.
Die Erfüllung kann auch durch Beauftragte erfolgen. In der Kursgebühr sind die gemeinschaftlich genutzten Lehrmaterialien (Geräte & Theoriematerial), sowie die Arbeiten des/der Teilnehmers/Teilnehmerin enthalten.
2. Änderungen im Kursinhalt, Ort und Zeit bleiben der Akademie vorbehalten. Ist eine Kursteilnahme zum vereinbarten Zeitpunkt nicht möglich, so wird die Akademie bemüht sein, innerhalb kürzester Zeit einen neuen Termin zu vereinbaren. Ist ein Kurs trotz Bemühungen der Akademie nicht zum vereinbarten Termin durchführbar, so bleibt die Teilnahmevereinbarung bzw. die Anmeldung des/der Teilnehmers/Teilnehmerin rechtsverbindlich bis zum Ablauf von drei Monaten ab ursprünglich vereinbartem Kursbeginn. Eine Rückerstattung der Kursgebühren bei Terminverschiebungen innerhalb dieser Frist wird ausgeschlossen. Die Kursgebühr wird jedoch in voller Höhe zurückerstattet, sofern die Akademie nach Ablauf der Dreimonatsfrist keinen neuen Kurstermin vereinbaren kann. Schadensersatzansprüche des/der Teilnehmers/Teilnehmerin wegen Kursverlegungen oder Verschiebungen werden hiermit ausgeschlossen.
3. Eine Haftung seitens der Akademie oder ihrer MitarbeiterInnen auf materielle oder immaterielle Schäden in Verbindung mit der Benutzung der Schulungsräume ist ausgeschlossen, Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleiben hiervon unberührt.
4. Nach bestandener Prüfung des/der Teilnehmers/Teilnehmerin wird ein Diplom ausgehändigt. Das Diplom ist kein Diplom i.S.d. HRG und stellt auch keinen akademischen Grad dar, sondern ist eine reine Übersetzung aus dem lateinischen als private Urkunde bzw. Nachweisdokument über die erfolgreiche Teilnahme an unserer Ausbildung zu verstehen.
Prüfung: Es findet eine Zwischen-und eine Abschlussprüfung in Praxis und Theorie statt. Besteht der Prüfling seine Prüfung nicht, so ist er zu einer weiteren Prüfung an der Akademie zugelassen, für die zweite Prüfung wird eine Gebühr von 100,00 EUR fällig. Eine weitere dritte Prüfung wird ausgeschlossen. Eine Prüfung gilt als bestanden, wenn mind. 5 Punkte in der praktischen Prüfung erreicht worden sind und die Zeugnispunktzahl ebenfalls 5 Punkte erreichen.
5. Die Nutzungsrechte an den Fotos werden lediglich zu eigenen Werbezwecken der AbsolventenInnen bzw. TeilnehmerInnen bei möglichen AuftraggeberInnen freigegeben. Eine Veröffentlichung der Fotos ist nur mit Rücksprache mit dem UrheberInnen der Fotos möglich (KISA AKADEMIE GmbH); bei Zuwiderhandlungen wird eine Vertragsstrafe pro Bild und Veröffentlichung an den UrheberInnen fällig. Der/Die TeilnehmerIn ist mit der Veröffentlichung seiner/ihrer Werke und seines/ihres Bildes (Aufnahmen/Fotografien/Videos/Aufzeichnungen, Texte) zu Werbezwecken (in Print- und sonstigen Werbemedien) von der Akademie und des/der Fotografen/Fotografin einverstanden und verzichtet auf jegliche Vergütung.
6. Der/Die TeilnehmerIn erklärt sich damit einverstanden, dass Bilder von ihm/ihr (während des Unterrichtes) gemacht und auf den öffentlichen Seiten der KISA AKADEMIE GmbH und sozialen Medien, hochgeladen und zu Werbezwecken veröffentlicht werden.
7. Der/Die TeilnehmerIn hat einen gesetzlichen Anspruch auf den Erhalt einer TeilnehmerInnenbescheinigung mit Angaben zum Inhalt, zeitlichen Umfang und Ziel der Maßnahme, unabhängig davon, ob der/die TeilnehmerIn eine Prüfung erfolgreich abgelegt hat oder nicht. ( AZAV §2 (5) )
§ 5 Verpflichtungen und Ausfallzeiten der TeilnehmerInnen
1. Der/Die TeilnehmerIn verpflichtet sich zu einem sorgsamen Umgang mit den Schulmaterialien und den Schulräumen.
2. Ist der/die TeilnehmerIn während eines laufenden Kurses an der Kursteilnahme aus wichtigem Grund verhindert, so kann mit der Akademie eine Aufschiebung zum nächsten Kurstermin vereinbart werden. Eine Verpflichtung zur Aufschiebung seitens der Akademie besteht hierbei jedoch nicht. Eine Rückerstattung oder Restauszahlung der Kursgebühr ist ausgeschlossen. Bei Ratenzahlungsvereinbarungen muss auch in solchem Falle der Zahlungstermin durch den/die TeilnehmerIn eingehalten werden.
3. Ausfallzeiten durch Krankheiten, Urlaub oder sonstige vorübergehende Verhinderungen an der Kursteilnahme, entbinden den/die Teilnehmer In nicht von den Vertragsverpflichtungen.
§ 6 Vertragsänderungen
1. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages (Anmeldung) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
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